Vor knapp zwei Jahren genehmigten die Steckborner Stimmberechtigten einen Projektierungskredit für den Neubau eines Sportplatzes in Höhe von 110’000 Franken. Für die Realisierung des neuen Sportplatzes kommt auf dem Gemeindegebiet lediglich der Standort an der südlichen Ortseinfahrt im Bereich des Oberen Emmig in Frage.
Das Land oberhalb des heutigen Sportplatzes an der Frauenfelderstrasse liegt zurzeit ausserhalb der Bauzone. Zur Realisierung des Sportplatzprojekts muss deshalb eine Einzonung des Lands erfolgen. Die des Zonenplans erfordert nicht nur die Zustimmung der Steckborner Stimmberechtigten, sondern muss auch vom Kanton genehmigt werden
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung im Juni 2019 ein Vorprüfungsverfahren beim kantonalen Amt für Raumentwicklung eingeleitet. Dieses resultierte im Spätherbst 2019 in einer negativen Rückmeldung.
Positiver Entscheid trotz verschiedener öffentlicher Interessen
Die Stadt Steckborn überarbeitete daraufhin die Planungsgrundlagen und reichte diese dem Kanton anfangs 2020 erneut zur Prüfung ein. Der nun eingegangene Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung fällt positiv aus und hält fest, dass der Zonenplanänderung zwar verschiedene öffentliche Interessen entgegenstünden, dem Projekt im Rahmen einer gesamthaften Interessenabwägung aber zugestimmt werden könne.
«Der Stadtrat hat die positive Stellungnahme des Kantons erfreut zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung mit der Fortführung der Planung im Sinne des genehmigten Projektierungskredits beschlossen», heisst es in einer Medienmitteilung.
Quelle: Thurgauer Zeitung – Link zum Original Bericht