Kanton zwingt Steckborn beim Sportplatz zum Bau von zusätzlichen Schutzplätzen – so sieht es in allen anderen Thurgauer Gemeinden aus

Der Stadtrat von Steckborn treibt die Planungen des neuen Sportplatzes Emmig voran. Anfang Juni findet ein Infoanlass statt. Schon jetzt aber ist klar, dass er auf Geheiss des Kantons zusätzliche Schutzräume einplanen muss. Ein Defizit an Schutzplätzen gibt es aber nicht nur in Steckborn, wie ein kantonaler Überblick zeigt. Der gesetzliche Auftrag ist glasklar. Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz ist für jeden Einwohner ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnortes bereitzustellen, also auch in den 80 Gemeinden im Thurgau, also auch in Steckborn.

Zum Tragen kommt dieses Gesetz vor allem, wenn die öffentliche Hand kommunale Infrastrukturen plant, wie die Stadt Steckborn derzeit den Sportplatz Emmig. Während der Vernehmlassung zum Projekt, für dessen Planung das Stimmvolk bereits zwei Planungskredite gesprochen hat, sind insgesamt 18 Stellungnahmen eingegangen, wie die Stadt Steckborn mitteilt. «Der Stadtrat hat die Fragen und die Änderungswünsche zur Kenntnis genommen und wird diese in den nächsten Wochen schriftlich oder in persönlichen Gesprächen beantworten», schreibt die Stadt weiter.

Ohne zusätzliche Schutzplätze keine Bewilligung

Eine weitere Stellungnahme flatterte aus Frauenfeld ins Stadthaus am Untersee, nämlich vom kantonalen Amt für Bevölkerungsschutz und Armee (ABA). Der Kanton legt Steckborn beim Sportplatz den Bau von zusätzlichen Schutzplätzen nahe, um dereinst überhaupt eine Bewilligung zu erhalten. Denn Steckborn hat mit Blick auf die aktuellsten Statistiken dringend Nachholbedarf. Thomas Ribi, Ressortleiter Steuerung beim ABA, sagt:

«Steckborn hat ein massives Schutzplatzdefizit.»

Im Notfall fänden von den 3915 Einwohnerinnen und Einwohnern im Städtli am Untersee derzeit nur 81 Prozent Unterschlupf in einem Schutzraum. Am ungenügendsten unterwegs sind Salmsach (64 Prozent) und Schönholzerswilen (75 Prozent).

Auch die Gemeinde Tobel-Tägerschen wies lange einen defizitären Schutzraum auf, der allerdings mit dem Bau und der Eröffnung der Turnhalle vor kurzem ihre Zahlen der Schutzplatzabdeckung in den grünen Bereich hieven konnte. So hält der Kanton bei geplanten Anlagen der öffentlichen Hand den Finger drauf, wie jetzt in Steckborn.

«Frühere Versäumnisse gelten nicht als Rechtfertigung»

Die fehlenden Schutzräume könne auch bei nächsten Bauprojekten wie etwa der HRS-Parzelle unterhalb des heutigen Fussballplatzes nicht behoben werden, teilt die Stadt Steckborn mit. Stadtschreiberin Manuela Senn sagt:

«Wir sind verpflichtet, Schutzplätze zu planen, sobald wir Pläne für öffentliche Bauten vorantreiben, um den heutigen Fehlbestand an Schutzplätzen zu verringern oder aufzuholen.»

Frühere Versäumnisse der Stadtbehörde würden nicht als Rechtfertigung gelten, die Planung weiterer Schutzräume «auf die längere Bank zu schieben», heisst es in der Mitteilung weiter. Zudem kann Privaten der Bau von grösseren Schutzräumen nicht vorgeschrieben werden, wie Thomas Ribi bestätigt.

Finanziert werden Schutzräume aus gebundenen Kosten der kantonalen Spezialfinanzierung. Das heisst: Das Steckborner Stimmvolk kann bei einer Volksabstimmung zum Sportplatz zwar Nein sagen, bei einer Zustimmung nicht aber den Bau von Schutzräumen ablehnen.

Separat abstimmen sollen die Stimmberechtigten über den Bau eines im Projekt integrierten Schiesskellers. Für Detailkosten sei es allerdings noch zu früh, betont der Stadtrat. So schreibt er: «Die wirklichen Kosten können erst dann bekannt gegeben werden, wenn sie fertig berechnet sind.» Um weiter zu informieren, plant die Stadt am 8. Juni einen Infoanlass.

Quelle: Thurgauer Zeitung, 08.02.23