Der Stadtrat Steckborn lädt am Donnerstag, 8. Juni, zur Informationsveranstaltung ein und informiert zum Projekt

Der Prozess des Sportplatzbaus kommt weiter vorwärts. Zwischenzeitlich ist auch die Vernehmlassung zum Vorprojekt des Sportplatzes abgeschlossen. Insgesamt gingen achtzehn – zum Teil identische – Stellungnahmen ein. Der Stadtrat hat die Fragen und die Änderungswünsche zur Kenntnis genommen und wird diese in den nächsten Wochen schriftlich oder in persönlichen Gesprächen beantworten. Als Vorbereitung dazu sind Rücksprachen oder vertiefte Abklärungen beim Kanton, Anwälten, den Architekten oder Sportvereinen notwendig. In der Folge werden die Planer noch den Auftrag zu einigen Detailanpassungen beziehungsweise -ergänzungen erhalten. Der Stadtrat hat auch den überarbeiteten Ablaufprozess mit den neuen Abstimmungs- und Informationsterminen bewilligt. Die Informationsveranstaltung für die Bevölkerung findet nun am Donnerstag, 8. Juni, statt. Eine öffentliche Bekanntmachung im «Bote vom Untersee und Rhein» wird folgen.


Obligatorische Schutzräume

In einigen Stellungnahmen zur Vernehmlassung wurden die
geplanten Schutzräume im Untergeschoss des Clubhauses thematisiert. Um die verschiedenen Fragen betreffend Standort, Kosten und Notwendigkeit juristisch zu klären, nahm der Stadtrat Kontakt mit dem Amt für Bevölkerungsschutz und Armee auf und bat um eine Stellungnahme. Thomas Ribi, Leiter Steuerung, klärte den Stadtrat an der Sitzung vom 24. Januar über die rechtlichen Aspekte auf. Der Stadtrat nahm zur Kenntnis, dass die geplante Sportanlage nicht ohne diese Schutzräume gebaut werden darf, beziehungsweise dass ein öffentliches Gebäude ohne Schutzraum keine Bewilligung durch den Kanton erhalten würde. Der Standort in der Nähe des EKT wird als unproblematisch angesehen. Die Schutzräume erfüllen alle fachlichen Voraussetzungen – auch die der Nähe zum Wohngebiet. Die von einigen Personen aufgeworfenen Vorschläge, bei den nächsten Bauprojekten (zum Beispiel HRS-Parzelle) solche Schutzräume zu planen, vermag die Pflicht zum Bau dieses dannzumal in der öffentlichen Zone befindlichen Bauprojektes nicht aufzuheben. Hauptgrund ist, dass die Stadt die vielen fehlenden Schutzplätze aktuell nicht zur Verfügung stellen kann, dies aber jetzt schon müsste. Gemäss geltendem Bundesrecht hat jeder Einwohner Anrecht auf einen Schutzplatz. Frühere Versäumnisse der Stadtbehörde gelten deshalb nicht als Rechtfertigung, dies auch weiterhin auf die längere Bank zu schieben. Dies insbesondere, da im Moment kein anderer Bau in der öffentlichen Zone geplant ist. Privaten Bauherren – also nicht der öffentlichen Hand – kann der Bau von grösseren Schutzräumen, welche über die eigene Pflicht hinausgehen, nicht vorgeschrieben werden. Selbstverständlich wird der Stadtrat dies bei den nächsten Bauprojekten im Dialog mit den Eigentümern versuchen, doch selbst dann können wir die erforderliche Zahl an Schutzräumen in den nächsten Jahren nicht erfüllen. Somit ist nun klar, dass der Stadtrat rechtlich verpflichtet ist, den Bau des Sportplatzes in der Urnenabstimmung zwingend mit dem Bau der Schutzräume zu
verbinden. Eine Option für die Bevölkerung – wie beim Schiess
keller – kann es also nach Auskunft des Kantons nicht geben. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Schutzraum bedingten Kosten aus der kantonal verwalteten Spezialfinanzierung «Ersatzbeitrag für öffentlichen Schutzraum» gedeckt werden. Diese Gelder wurden bereits von Bauherren geleistet, welche keinen eigenen Schutzraum bauen mussten. Die Kosten werden anhand von übergeordnetem Recht als «gebundene Kosten» angesehen, was konkret heisst, dass zwar eine Ablehnung des Sportplatzes durch die Bevölkerung möglich ist, aber – bei Annahme des Sportplatzes – keine Ablehnung der Schutzräume.


Optionaler Schiesskeller

Die Bevölkerung wird sich jedoch – wie mehrfach informiert
– optional zum zusätzlichen Erstellen des Schiesskellers äussern dürfen. Diese Option stellt nach Ansicht des Stadtrates weder eine Verkomplizierung des Projektes noch eine Gefährdung des Sportplatzes dar. Selbstverständlich wurden auch die Sportschützen zur Bedarfsanalyse miteinbezogen. Aber auch bei der Schiessanlage gilt dasselbe wie beim Fussballplatz beziehungsweise dem Clubhaus, nämlich dass die Stadt nur das Nötige plant und sich vollständig an den üblichen Fachnormen orientiert. Mit dem Bau der unterirdischen Schiessanlage könnten wegen der sowieso stattfindenden Erdbewegungen, kosteneffizient zukünftige Probleme (Lärmvermeidungsmassnahmen, Sanierungskosten Clubhaus/Schiessstand) bei der alten oberirdischen
Schiessanlage vermieden werden. Zudem zeigt sich, dass der
Bau der Zivilschutzräume auch positive Effekte für die Sportschützen hätte. Gemäss Auskunft des kantonalen Vertreters kann in den Zivilschutzräumen auch die vom Schiessverein gewünschte 10-Meter-Luftgewehr Anlage eingerichtet werden, da die Schutzräume der Stadt Steckborn gehören. Im Notfall müssten diese aber innert fünf Tagen abgebaut werden können.


Transparente Ausweisung der Baukosten

An dieser Stelle möchte der Stadtrat auch auf die Gemeinde
versammlung vom letzten Dezember betreffend Planungskredit Sportplatz Emmig verweisen. Der  Souverän hat der weiteren Planung und damit auch der detaillierten Kostenberechnung mit deutlichem Mehr zugestimmt. Der Stadtrat hat bewusst keine ungefähren oder auf veralteten Planungen beruhenden Zahlen bekanntgegeben. Die wirklichen Kosten können erst dann bekannt gegeben werden, wenn sie fertig berechnet sind. Diese Berechnungen laufen zurzeit und werden von der Finanzverwaltung gesammelt. In den Abstimmungsunterlagen werden – wie an der GV kommuniziert – sämtliche Baukosten (inklusive Landkäufe und Abgeltungen) transparent ausgewiesen.

Quelle: Bote vom Untersee und Rhein, 03.02.22